§14a EnWG

Der Umgang mit der Dynamisierung unseres Stromnetzes

Netzstabilität fördern und Verbraucher finanziell entlasten

Die Herausforderungen der Energiewende und die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien machen ein stabiles Stromnetz essenziell. Mit dem §14a EnWG wird ein Rahmen geschaffen, in dem steuerbare Verbrauchseinrichtungen gezielt in das Energiemanagement integriert werden. Neben der technischen Optimierung profitieren Verbraucher – je nach gewähltem Vergütungsmodell – von attraktiven Ersparnismöglichkeiten bei den Netzentgelten.

Hintergrund: Warum §14a EnWG?

Die fortschreitende Elektrifizierung und der dynamische Ausbau erneuerbarer Energien führen zu einem immer komplexeren Netzsystem. Schwankende Einspeisungen und variable Lasten erfordern flexible, schnell reagierende Steuerungsmechanismen. Der §14a EnWG ermöglicht es Netzbetreibern, steuerbare Anlagen, wie etwa intelligente Wärmepumpen, Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge oder Batteriespeicher, im Bedarfsfall direkt zu regeln. Damit wird nicht nur das Netz stabilisiert, sondern auch ein Anreiz für Verbraucher zur Modernisierung ihrer Anlagen gesetzt.

Die zentralen Module der Regelung

Die Umsetzung des §14a EnWG erfolgt in modularen Konzepten, die unterschiedliche technische Voraussetzungen und Vergütungsmodelle bieten:

Modul 1: Pauschale Vergütung

Konzept: Verbraucher erhalten einen festen, pauschalen Rabatt auf die Netzentgelte, ohne dass ein separater Zählpunkt für die steuerbare Anlage erforderlich ist.
Vorteile: Einfache technische Umsetzung und transparente, vorhersehbare Einsparungen.
Einsatzbereich: Besonders attraktiv für Anwender, die bereits über moderne Messtechnik verfügen und ein hohes Einsparungs- sowie Optimierungspotenzial realisieren möchten.

Modul 2: Prozentuale Vergütung

Konzept: Bei diesem Ansatz wird der Rabatt prozentual an den gemessenen Verbrauch der steuerbaren Einrichtung gekoppelt – basierend auf einem dedizierten Zählpunkt.
Vorteile: Die exakte Messung und Abrechnung ermöglicht ein dynamischeres Einsparungspotenzial, das sich an den tatsächlichen Verbrauch anpasst.
Einsatzbereich: Besonders attraktiv für Anwender, die bereits über moderne Messtechnik verfügen und ein hohes Einsparungs- sowie Optimierungspotenzial realisieren möchten.

Modul 3: Dynamische Netzentgelte

Konzept: Modul 3 baut auf der zeitvariablen Ausgestaltung der Netzentgelte auf und macht daher den Einsatz eines intelligenten Managementsystems (iMSys) notwendig. Der Netzbetreiber stellt hierfür drei verschiedene Stufen des Netzentgeltes bereit. Dabei wird zwischen der Niedriglasttarifstufe, Standardlasttarifstufe und Hochlasttarifstufe unterschieden.

Vorteile: Durch die Ausrichtung an variablen Netzentgelten profitieren Verbraucher durch intelligente Steuerung Ihres Verbrauchs. Diesen Vorteil der Niedrigtarifstufe kann durch den LADELUCHS ganz ohne komplexer Steuerungen genutzt werden. Gleichzeitig trägt die gezielte Steuerung dazu bei, Netzspitzen zu vermeiden, indem Verbraucherlasten in kritischen Zeiten reduziert.

Einsatzbereich: Modul 3 richtet sich an Verbraucher, die neben der aktiven Teilnahme an der Stabilität des Stromnetzes mitwirken wollen auch gleichzeitig finanziellen Entlasten werden möchten

Verpflichtung der Bestandsanlagen ab 2028

Ursprünglich galt die Teilnahme an den Vergünstigungsmodellen vor allem für neu installierte Anlagen ab 2024. Mit Blick auf eine ganzheitliche Netzstabilisierung wird der Gesetzgeber jedoch ab 2028 auch Bestandsanlagen verpflichten, ihre Systeme nachzurüsten, sodass sie in den Genuss der steuerbaren Regelungen kommen. Dies betrifft alle drei Module – wobei insbesondere Modul 3 für Bestandsanlagen einen Weg bietet, ihre bestehende Technik zukunftssicher zu modernisieren und gleichzeitig von den dynamischen Vorteilen in einem digital gesteuerten Netz zu profitieren.

Fazit und Ausblick

Der §14a EnWG stellt einen wesentlichen Baustein zur Sicherung der Netzstabilität in Zeiten der Energiewende dar. Durch die modularen Ansätze – von der pauschalen bis zur dynamischen Entgeltenlastung – bieten sich unterschiedliche Wege, wie Verbraucher an der Netzentlastung aktiv mitwirken und dabei auch ökonomisch profitieren können. Insbesondere Modul 3 zeigt, wie diese beiden Faktoren perfekt kombiniert werden können. Mit der verpflichtenden Nachrüstung von Bestandsanlagen ab 2028 wird der Weg für ein zukunftssicheres, resilientes Stromnetz geebnet, das den Herausforderungen einer zunehmend dynamischen Energiewelt gewachsen ist.